"Was machen eigentlich Schöffen?"

„Manche Angehörige von Tätern tun mir wirklich leid!",
so lautete das Fazit von Frau Stockhofe-Fernandes im Differenzierungskurs Recht und Verwaltung der AHR 12. Seit vier Jahren arbeitet sie ehrenamtlich als Schöffin. Diese Bürgerpflicht übt sie in der großen Strafkammer am Landgericht in Münster aus. Schöffin zu sein ist kein Ehrenamt, für das man sich freiwillig entscheidet.", erklärte sie den überraschten Schülerinnen und Schülern. Bis auf ganz wenige Ausnahmen können alle, die über 25 Jahre alt sind, dazu berufen werden, ihren gesunden Menschenverstand und ihre Menschenkenntnis bei der Urteilsfindung einzubringen. Anhand eines realen, aber anonymisierten Falls aus ihrer Schöffentätigkeit durften das auch die Schülerinnen und Schüler des Differenzierungskurses während des interessanten Gespräches tun. Sich enthalten konnten sie sich bei der Urteilsfindung nicht, so wie  auch in wirklichen Prozessen keine Enthaltung vorgesehen ist.

Text: Rafael Fernandes, Bild: Eva Andreo Garcia