Neue Informationen zur aktuellen Situation

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Aussagen der Bundeskanzlerin sowie die ergänzenden Hinweise der Landesregierung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs haben im Hinblick auf die Planungen für die nächsten Wochen an der Hildegardisschule Konsequenzen. Dabei sind vor allem zwei Vorgaben zu beachten:

  • In den Abschlussklassen kann die Prüfungsvorbereitung frühestens am Donnerstag, den 23. April 2020 wieder beginnen.
  • In allen Klassen, die nicht von Abschlussprüfungen betroffen sind, kann der Unterricht frühestens am Montag, den 04. Mai 2020 aufgenommen werden.
     

Für Sie bedeutet das:

SOA O, FOS 12, HH O, FSP O, HEP O, AHR 13 (Prüfungsklassen)

  • Die Prüfungsvorbereitungen bei den SoA, in der FOS und HöHa beginnen am Montag, den 27. April 2020.
  • Die Abschlussprüfungen in diesen Bildungsgängen beginnen am Montag, den 04. Mai 2020.
  • Die Abschlussprüfungen in der FSP und in der HEP beginnen am Montag, den 27. April 2020.
  • Für das berufliche Gymnasium beachten Sie bitte die Hinweise der Abteilungsleitung.
     

SOA U, BFE, FOS 11, HH U, FSP U, HEP U, AHR 11, AHR 12

  • Für diese Klassen beginnt der Unterricht in der Schule frühestens am 04. Mai 2020.
  • Es ist dann noch nicht vom regulären Unterrichtsbetrieb auszugehen; die Klassen werden etappenweise in die Schule kommen, so dass in den ersten beiden Wochen vom 04. Mai bis zum 15. Mai jede Klasse zumindest an einem Tag Unterricht in der Schule hat.
  • An den anderen Schultagen, an denen Sie nicht in der Schule sind, wird weiterhin – wie vor den Osterferien – digitaler Unterricht erteilt.
     

Nun noch ein paar allgemeine Hinweise im Zusammenhang mit Corona

  • Die teilweise Wiederaufnahme des Unterrichts setzt die konsequente Einhaltung der Maßnahmen zur Prävention der Coronavirus-Erkrankung voraus. Wir werden Sie in den nächsten Tagen über die infektionsprophylaktischen Maßnahmen an der Hildegardisschule informieren.
  • Zum Schutz vor Ansteckung anderer besteht auf dem Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte tragen Sie unbedingt selbst Sorge dafür, dass Sie bereits bei Ihrem ersten Schulbesuch mit einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung ausgestattet sind. Sollte Ihnen keine Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung stehen, kann auch ein Tuch oder ein Schal eng vor Mund und Nase gehalten oder gebunden werden.
  • Allen Schüler*innen wird an ihrem ersten Schultag nach den Osterferien eine persönliche Mund-Nasen-Bedeckung kostenfrei von der Schule zur Verfügung gestellt.
  • Bitte halten Sie sich zu unser aller Schutz nur so lange auf dem Schulgelände auf, wie das unbedingt notwendig ist.
  • Aus hygienischen Gründen ist es nicht möglich, in den nächsten Wochen Notebooks, Ipads etc. in der Schule auszuleihen. Wir möchten daher ausdrücklich an Sie appellieren, Ihre eigenen Geräte (Handys, Laptops, Tablets o.ä.) zum Unterricht in die Schule mitzubringen.
     

Über alle weiteren Details werden Sie durch Ihre Abteilungsleitungen in naher Zukunft informiert!

Wir alle betreten in dieser Phase des schulischen Arbeitens Neuland; wir sind dennoch davon überzeugt, dass unsere Schülerschaft die dabei möglicherweise auftretenden Probleme aufmerksam, verantwortlich und auch mit der notwendigen Gelassenheit bewältigen wird. Das Kollegium wird alles Erdenkliche tun, Sie dabei zu unterstützen und einen professionellen wie auch von Wohlwollen geprägten Rahmen für Ihre Prüfungen und Ihre weiteren Schritte der schulischen und beruflichen Bildung zu schaffen!

 

Vera Brox, 17.04.2020