Hinweise zu den Prüfungen in der Anlage B (SOA), Anlage C (FOS, HH) und Anlage E (HEP/FSP)

 

Prüfungsbeginn: Ab 17.05.2021

 

Die an Schulen grundsätzlich geltende Testpflicht besteht weiterhin.

 

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Testtermin am Vortag jeder Prüfung, um den Nachweis eines negativen Testergebnisses erbringen zu können. Die negative Testung durch eine Teststelle muss frühestens 48 Stunden vor Prüfungsbeginn erfolgt sein.

Testungen (Bürgertest) sind kostenfrei in jedem kommunalen Testzentrum oder beim Hausarzt möglich.

(Übersicht der Testzentren in NRW: https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-schnelltest-kostenlos-teststellen-100.html)

(Aus organisatorischen Gründen kann am Prüfungstag keine Selbsttestung der gesamten Prüfungsgruppen in der Schule erfolgen.)

 

Bitte bringen Sie den Nachweis über das negative Testergebnis als Ausdruck (und möglichst nicht in digitaler Form!) mit, damit die Nachweise direkt beim Betreten des Prüfungsraums kontrolliert werden können. 

 

Sollten Sie am Prüfungstag nicht über einen Nachweis eines negativen Bürgertests verfügen, melden Sie sich bitte vor Betreten des Schulgeländes telefonisch im Sekretariat der Schule (0251/4173-0). Nur im Einzelfall wird ein Selbsttest in der Schule durchgeführt. 

 

Neu ist, dass diejenigen Personen, die über eine nachgewiesene Immunisierung verfügen, von der schulischen Testpflicht ausgenommen sind, da ein solcher Nachweis mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleichgestellt wird. Hierzu zählen auch doppelt geimpfte Personen, deren zweite Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt.

 

Positiv getestete Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände nicht betreten
In diesem Fall darf die Prüfung nicht an diesem Tag absolviert werden, stattdessen müssen Sie sich bei positivem Bürgertest umgehend einem PCR-Test unterziehen. Bitte informieren Sie die Schule in diesem Fall unverzüglich per Mail (hildegardis-bk@bistum-muenster.de). 

 

Die Prüfungsräume sind rechtzeitig für Sie geöffnet. Bitte finden Sie sich spätestens 20 Minuten vor Beginn der Prüfung im Prüfungsraum ein. Die dort ausgehängte Sitzordnung gilt für alle Prüflinge verbindlich.

Die Prüfungen finden unter strikter Einhaltung aller aktuell geltenden Regelungen des Infektionsschutzes statt. Bitte denken Sie daran, dass dazu auch die regelmäßige Stoßlüftung gehört – bringen Sie daher ggf. eine wärmende Jacke mit. 

 

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass während des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes besteht. Sie dürfen diesen während der Prüfung nur am zugewiesenen Sitzplatz unter Bewahrung des Mindestabstands von 1,5 m zum Sitznachbarn für kurze Zeitzum Essen/Trinken abnehmen.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die anstehenden Prüfungstermine.

 

Vera Brox (Schulleiterin), Peter Garmann (Stellv. Schulleiter)

Bild: Pixabay