Fachschule für Sozialpädagogik (dreijährig) - Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)

Weitere Informationen: Download Flyer

Bildungsziele

  • Berufsausbildung zur/zum Staatlich anerkannten Erzieher:in
  • berufsbezogene Kenntnisse, die eine optimale Vorbereitung auf Studium (z.B. Soziale Arbeit, Frühpädagogik,...) oder Weiterbildungen (z.B. Heilpädagogik) darstellen


Aufnahmevoraussetzungen

  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife und Abschluss der Ausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
    oder:
    Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit und Soziales
  • Für Bewerber:innen mit Hochschulzugangsberechtigung oder einer nicht einschlägigen Berufsausbildung gelten Sonderbestimmungen
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
     

Anmeldeverfahren

Zusätzlich zu den formalen, rechtlich erforderlichen Voraussetzungen, die von der Hildegardisschule geprüft werden, benötigen Sie eine verbindliche Zusage eines Trägers über einen Ausbildungsplatz.

Legen Sie den geforderten Bewerbungsunterlagen die Absichtserklärung Ihrer Praxiseinrichtung bei >> Ausbildungsabsichtserklärung

Sollten Sie noch keine Praxisstelle haben, reichen Sie die Absichtserklärung nach erfolgreicher Suche bitte zeitnah nach.

Über die Aufnahme in die praxisintegrierte Ausbildungsform wird zum 01. Dezember und zum 01. März jeden Jahres entschieden.

Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Hier finden Sie ein Muster für Ihren Ausbildungsvertrag, das Sie und Ihre Einrichtung nutzen können.

 

Kosten während der Ausbildung

Insgesamt 200,- € für Unterrichtsmaterialien, Exkursionen, Sonderveranstaltungen


Merkmale des Bildungsgangs

  • Dreijährige Ausbildung mit enger organisatorischer und inhaltlicher Verzahnung von Theorie und Praxis
  • Verteilung der Theorie- und Praxisanteile:
    • 1. Ausbildungsjahr: 3 Tage Theorie, 2 Tage Praxis
    • 2. Ausbildungsjahr: 2 Tage Theorie, 3 Tage Praxis (inkl. 8 Wochen Vollzeit im 2. Arbeitsfeld)
    • 3. Ausbildungsjahr: 2 Tage Theorie, 3 Tage Praxis
  • Bestandener theoretischer Teil des Fachschulexamens am Ende des 3. Ausbildungsjahres berechtigt zur Teilnahme an der fachpraktischen Prüfung in Form eines Kolloquiums
  • Befähigung zu selbstständiger Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungstätigkeit durch handlungsorientierte Unterrichtsformen und -methoden (Projektarbeit, Selbstlernphasen)
  • Förderung von Kompetenzen des selbstständigen Arbeitens durch ein gestuftes Konzept von Lernaufgaben und Lernsituationen.

Andrea Wagner

Abteilungsleiterin der Fachschule für Sozialpädagogik

Kontakt

Hildegardisschule Münster
Neubrückenstr. 17
48143 Münster

Tel. 0251 4173-0


E-Mail: andrea.wagner[at]hbm.bistum365.de