Corona: Neue Bestimmungen ab 01.09.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

leider liegen uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine weiteren Ausführungsbestimmungen aus dem Ministerium für Schule und Bildung bzw. von der Bezirksregierung vor, die konkretisieren, wie die Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht realisiert werden soll.

Da die neue Regelung aber ab morgen (1. September 2020) in Kraft tritt, möchten wir Ihnen aus der Sicht der Schule einige Hinweise geben, wie die Regelung an der Hildegardisschule umgesetzt werden soll. Dabei möchten wir einerseits einen gewissen Freiraum nutzen, der mit der Abschaffung der generellen Maskenpflicht möglich wird, andererseits aber auch weiterhin den notwendigen Schutz vor Infektionen gewährleisten.

 

1. Unterricht ohne Mund-Nasen-Bedeckung

Die Sitzordnung in den Klassen bleibt den Vorgaben aus den letzten Wochen entsprechend bestehen. In den Räumen, in denen durch zur Tafel ausgerichtete Einzeltische ein gewisser Abstand zwischen den Schüler*innen eingehalten werden kann, ist von nun an Unterricht ohne Maske möglich.

Räume, in denen die Notwendigkeit zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung besteht, weil dieser Abstand auf Grund der Raumgröße nicht eingehalten werden kann, sind durch ein Schild an der Tür entsprechend gekennzeichnet.

 

2. Partner- und Gruppenarbeit

Kooperative Arbeitsformen setzen weiterhin generell das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen voraus.

 

3. Besonders gefährdete Schüler*innen und Lehrer*innen

Sollten sich in einem Klassenraum Schüler*innen oder Lehrer*innen befinden, die durch Vorerkrankungen oder spezifische Anfälligkeiten besonders ansteckungsgefährdet sind, dann sollte ein eindringlicher Appell an die Klasse erfolgen, die Bedeckung zu tragen. Betroffene Schüler*innen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Klassenleitung in Verbindung zu setzen.

 

4. Selbstlernzentrum

Für eine eventuelle, beschränkte Nutzung des Selbstlernzentrums wird zeitnah ein Konzept erstellt.

 

5. Lerninseln

Die Lerninseln können im Unterricht auch weiterhin nicht genutzt werden, da die Mischung verschiedener Gruppen einen Überblick darüber, welcher Schüler / welche Schülerin sich wo aufhält, unmöglich macht.

 

6. Pausen / Lüftung

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Klassenräume gilt weiterhin auf dem gesamten Schulgelände während der dortigen Verweildauer.

Die Kolleg*innen sollten darüber hinaus die Möglichkeit nutzen, nach 45 Minuten eine weitere kurze Pause zu machen, in der die Schüler*innen die Klasse verlassen sollten; besonders in diesen Phasen kann die Gelegenheit zum Stoßlüften genutzt werden.

 

7. Elternpflegschaft

Bei den Elternpflegschaftssitzungen besteht auch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

8.  Laufwege

Die vorgegebenen Laufwege müssen weiterhin eingehalten werden.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Regelungen Ihren Ansprüchen gerecht werden können, einerseits den Präsenzunterricht so weit wie möglich zu erleichtern und zu entlasten, andererseits aber weiterhin auf Einhaltung unbedingt notwendiger Hygienevorschriften zu achten.

Herzliche Grüße

Vera Brox und das Schulleitungsteam