Informationen zum Einsatz von Corona-Selbsttests

Informationen zum Einsatz von Corona-Selbsttests für alle Schüler*innen und Studierenden

 

Liebe Schüler*innen, liebe Studierende, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen einige Informationen zur Durchführung von COVID-19-Schnelltests an unserer Schule ab der nächsten Woche geben. Diese Test-Kits sind allerdings aktuell vom Land NRW noch nicht geliefert worden, so dass unsere Planungen unter Vorbehalt stehen.

Seit Montag, dem 15.03.2021, findet wieder für alle Wechselunterricht in geteilten Klassen statt. Daher sollen zur Kontrolle des Infektionsgeschehens alle Schüler*innen und Studierende noch vor den Osterferien einen Corona-Selbsttest (= PoC-Test, Point of Care-Test) in der Schule durchführen können.

Die Tests sind freiwillig, bei Minderjährigen können die Erziehungsberechtigten der Durchführung eines Tests widersprechen, dies sollte vor den Testungen in schriftlicher Form erfolgen. (vgl. Anlage)

Zur Vorbereitung auf die Durchführung der Testung eignet sich ein anschaulicher Erklärfilm: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung

Ebenfalls sind auf der Homepage des MSB umfassende Informationen zur Testung hinterlegt: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Tests finden während der Unterrichtszeit im regulären Klassenraum statt und werden beaufsichtigt von der Lehrkraft, die laut Plan Unterricht in der Klasse bzw. Lerngruppe hätte.

Unmittelbar vor der Testung ist auf die erforderliche Handhygiene zu achten, und während der Testung wird im Raum gelüftet. Die Maske darf nur während der Testung kurz abgenommen werden, wobei stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander gewahrt bleiben muss.

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar.

Liegt ein positives Testergebnis vor, wird die Lehrkraft dies entsprechend dokumentieren und im Anschluss die Schulleitung darüber in Kenntnis setzen.

Die Schulleitung informiert die Erziehungsberechtigten und entscheidet, ob die betreffende Person nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.  

Für die Zeiten der Schnelltestungen hält sich zusätzlich ein Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin vor Ort bereit, um eine positiv getestete Person zu betreuen.

Bei positivem Testergebnis muss die getestete Person schnellstmöglich Kontakt zur Hausarztpraxis oder zu einem Testzentrum aufnehmen, um einen PCR – Test zu machen. Bis zum PCR-Testtermin soll sich die positiv getestete Person in eine freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Die Mitschüler*innen und Mitstudierenden mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Mitschüler*innen und Mitstudierende ohne Selbsttest dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen. Die direkten Sitznachbarn der positiv getesteten Person sind jedoch aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls, nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

Eine Person mit positivem Schnelltestergebnis kann nur mit negativem PCR-Testergebnis wieder in die Schule zurückkehren.

Bei positivem Schnelltestergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Durch die nachfolgende PCR-Testung über Arzt oder Testzentrum ist die Einbindung des Gesundheitsamtes gewährleistet.

Wir sind uns bewusst, dass die vorgesehenen Testungen erneut eine besondere Belastung für alle Beteiligten darstellen. Um aber den Gesundheitsschutz für alle sicherstellen zu können, sollte der Schulbetrieb auch von solchen Testungen begleitet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Mitwirken und Ihre Unterstützung.

Für das Schulleitungsteam

Vera Brox und Peter Garmann

 

Anlage: