Informationen der Schulleitung zum neuen Schuljahr

08.08.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

sicher haben Sie aus den Medien erfahren, dass das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW vor ein paar Tagen einen Erlass veröffentlicht hat, indem die Regeln formuliert sind, die bis zum 08. Oktober 2020 in den Schulen eingehalten werden müssen, um die Corona-Pandemie weiterhin eindämmen zu können.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Maßnahmen vorstellen, die die Hildegardisschule getroffen hat, um den Erlass umzusetzen:

1. Präsenzunterricht

Mit Beginn des neuen Schuljahres wird grundsätzlich der Präsenzunterricht für die gesamten Klassen bzw. Lerngruppen aufgenommen. Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, besteht für die Schüler*innen auf dem gesamten Schulgelänge die Pflicht zum Tragen einer Nasen-Mund-Bedeckung.  Dies gilt auch für den Unterricht.

Sofern die Abstandsregelung eingehalten werden kann, kann die Lehrkraft im Einzelfall auf das Tragen der Maske verzichten.

 Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden und ist hier dann ohne Maske möglich, wobei Kontaktsport möglichst zu vermeiden ist. Im Musikunterricht ist gemeinsames Singen sowie Verwendung von Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen nicht gestattet.

2. Distanzunterricht

Sofern Präsentunterricht nicht möglich ist, wird Unterricht auf Distanz durchgeführt. Dieser Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht gleichwertig. Auch hier hat eine Leistungsbewertung zu erfolgen.

3. Sitzordnung

Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit führen dazu, dass eine feste Sitzordnung notwendig ist. Stühle und Tische sind – soweit möglich – in allen Klassenräumen identisch aufgestellt. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Schüler /  jede Schülerin in jedem Klassenraum den gleichen Platz einnehmen kann.

4. Partner- und Gruppenarbeit

Partner- und Gruppenarbeit sind grundsätzlich möglich; die Schüler*innen müssen dabei aber im Klassenraum bleiben. Tische und Stühle dürfen wegen der Sitzordnung nicht umgestellt werden.

5. Pausen und Verpflegung

In den Pausen können die Schüler*innen den Klassenraum verlassen. In den Klassenräumen selbst darf nicht gegessen werden, Trinken ist erlaubt.

Für die nächsten Wochen werden zwei Kolleg*innen zur Pausenaufsicht eingeteilt, die Schüler*innen sozialverträglich an die Vorgaben zur Corona-Hygiene erinnern (Nasen-Mund-Bedeckung, Händewaschen, Desinfektionsmittel, Abstände etc.)

Ein Mensabetrieb in der bisherigen Form ist zunächst nicht möglich.

6. Schulfahrten

Bis zu den Herbstferien sind alle mehrtägigen Schulfahrten ausgesetzt. Über die Durchführung der Fahrten im weiteren Verlauf des Schuljahres (z.B. Tage religiöser Orientierung) werden wir Sie rechtzeitig unterrichten.

7. Schüler und Schülerinnen mit Vorerkrankungen

Schülerinnen und Schülern, denen aufgrund einer von einem Arzt attestieren Vorerkrankung das Tragen einer Nasen-Mund-Bedeckung nicht zugemutet werden kann, wenden sich bitte an den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin. Wir werden uns darum bemühen, in solchen Fällen eine Lösung zu finden, die die Teilnahme am Präsenzunterricht mit hinreichendem Abstand zu anderen Mitschüler*innen ermöglicht.  

Neu aufgenommene Schüler*innen, die im kommenden Schuljahr das Berufliche Gymnasium oder die Fachoberschule der Hildegardisschule besuchen werden, möchten wir bitten, in den nächsten Tagen in ihren Email-Account zu schauen. Auf diesem Weg werden Ihnen noch wichtige Informationen für den ersten Schultag vermittelt.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start in das neue Schuljahr und möglichst viel „Normalität“ in der schulischen Arbeit. 

Wir sind uns sicher, dass Sie alle gemeinsam mit dem Kollegium Fürsorge dafür tragen, dass entsprechende Maßnahmen des Infektionsschutzes eingehalten werden, die eine solche „Normalität“ erst möglich machen.

Herzliche Grüße und bitte bleiben Sie gesund



Vera Brox, Schulleiterin