Sexualität und Behinderung

Ganz selbstverständlich existiert das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das heißt, jeder Mensch kann selbst bestimmen, wie und mit wem Sexualität gelebt wird.

Schwierig  wird es aber für Menschen mit Behinderung, dieses selbstverständliche Recht zu verwirklichen.

Da unsere zukünftigen Heilerziehungspfleger im Rahmen ihrer  Tätigkeit in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen auch mit diesem Thema konfrontiert werden könnten, haben sie heute die Beratung einer Fachfrau in Anspruch genommen und sich im Rahmen von Fachinformationen und Arbeitsphasen mit dieser komplexen Thematik auseinandergesetzt.

Frau  Beate Martin, Sexualpädagogin und Leiterin von pro familia Münster, erarbeitete mit den Schülerinnen und Schülern Konzepte, wie diese später diese komplexe Problematikangemessen meistern können.

Text und Foto: Eva Andrea Garcio